Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, Kunden oder Veranstalter (nachfolgend auch Vertragspartei genannt) und der Hotel-Restaurant Rigi-Seebodenalp AG (nachstehend Hotel Seebodenalp genannt).
Der Begriff ‚Vertrag‘ wird in diesen AGB einheitlich für sämtliche vereinbarten Leistungen verwendet, unabhängig von deren Art.
Massgebend sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB des Hotels Seebodenalp. Abweichende Bedingungen der Vertragspartei gelten nur, wenn sie durch das Hotel Seebodenalp schriftlich bestätigt wurden.
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, weiteren Räumlichkeiten oder Aussenflächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Vertragspartei zustande.
Reservationen, die am Anreisetag selbst vorgenommen werden, gelten im Moment der Annahme durch das Hotel Seebodenalp als verbindlich.
Das Hotel Seebodenalp verpflichtet sich, die von der Vertragspartei bestellten und durch das Hotel Seebodenalp schriftlich bestätigten Leistungen zu erbringen. Vertragsänderungen werden für das Hotel Seebodenalp erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Vertragspartei sind unwirksam.
Als schriftliche Bestätigung gelten Mitteilungen per Post oder E-Mail
2. Preise und Bezahlung
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) zum jeweils gültigen Satz ein. Kurtaxen und allfällige Abgaben werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und dem Gesamtbetrag hinzugefügt.
Das Hotel Seebodenalp ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart. Kommt die Vertragspartei ihrer Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel Seebodenalp berechtigt, nach verstrichener, angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Zimmer, Räumlichkeiten und/ oder Flächen anderweitig zu vergeben.
Sofern keine Vorauszahlung vom Hotel Seebodenalp verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Kunden per Kreditkarte/Debitkarte oder in bar zu bezahlen. Wird eine Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Preisänderungen durch das Hotel Seebodenalp bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Hotelzimmer
3.1 Anreise – und Abreisezeiten
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zu verlassen.
3.2 Annullierungsbedingungen
Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Stornierung von Buchungen, als auch bei unangekündigtem Nichterscheinen bzw. Nichtanreise sowie im Fall verfrühter Abreise.
Einzelreservationen (bis und mit 3 Zimmern):
- Bei schriftlicher Annullation bis und mit 72 Std. vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- Bei schriftlicher Annullation des Aufenthalts weniger als 72 Std. vor dem bestätigten Anreisedatum werden 50% der Kosten gemäss Reservationsbestätigung in Rechnung gestellt.
- Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Absage werden dem Gast 100% der Kosten gemäss Reservationsbestätigung in Rechnung gestellt.
Gruppenreservationen (ab 4 Zimmern)
Nachstehende Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 7 Personen einer Gruppe oder 50% der gebuchten Leistungen annulliert werden.
- Bis und mit 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann die Gruppenreservation mittels schriftlicher Mitteilung ohne Kostenfolge annulliert werden.
- Bei schriftlicher Annullation des Aufenthalts bis zwischen 29 und 3 Tagen (72 Std.) vor dem bestätigten Anreisedatum werden 50 % des Gesamtpreises gemäss Reservationsbestätigung in Rechnung gestellt.
- Bei schriftlicher Annullation des Aufenthalts in der Zeit weniger als 72 Std. vor dem bestätigten Anreisedatum werden dem Gast 80% der Kosten gemäss Reservationsbestätigung in Rechnung gestellt.
- Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Absage werden 100% der Kosten gemäss Reservationsbestätigung in Rechnung gestellt.
4. Reise- und Cargruppen
4.1 Teilnehmerzahl
Der Veranstalter hat dem Hotel Seebodenalp die definitive Teilnehmerzahl bis 48 Std. vor Ankunft bekanntzugeben. Die gemeldete Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung, sollte die effektive Teilnehmerzahl in der Folge kleiner ausfallen. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
4.2 Verpflegung Reisebegleitung und Fahrpersonal
Ab einer Teilnehmerzahl von 20 Personen übernimmt das Hotel Seebodenalp des/der Carchauffeurs/-chauffeuse, ab 50 Personen zusätzlich das Essen für eine/n Reiseleiter/-leiterin.
5. Anlässe und Bankette
5.1 Teilnehmerzahl
Die genaue Teilnehmerzahl ist dem Hotel Seebodenalp bis spätestens 48 Stunden vor Ankunft bekannt zu geben. Abweichungen von mehr als zwei Personen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt.
5.2 Zuschläge
Nach 0.00 Uhr werden pro angebrochene Stunde CHF 70.- Servicekosten verrechnet. Wenn nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind sämtliche Speisen und Getränke vom Hotel Seebodenalp zu beziehen. In beiden Fällen ist das Hotel Seebodenalp berechtigt, ein Zapfengeld oder einen Service- oder Gedeckzuschlag zu verrechnen.
6. Seminare
6.1 Personenzahl
Unsere Seminarpauschalen sind ab 10 Personen buchbar. Bei der Verrechnung ist die 24h vor Anlass gemeldete Anzahl Gäste massgebend.
6.2 Verrechnung bei Absagen
Bei einer Absage der Buchung von Seminarpauschalen werden durch das Hotel Seebodenalp folgende Beträge verrechnet:
- Absage 14 bis 21 Tage vorher: 50% der vereinbarten Leistungen
- Absage 7 bis 13 Tage vorher: 70% der vereinbarten Leistungen
- Absage weniger als 7 Tage vorher: 80% der vereinbarten Leistungen
7. Kulinarische Pauschalangebote
Nachstehende Bestimmungen gelten bei durch das Hotel Seebodenalp veranstalteten Pauschalangeboten wie z.B. Brunch, Grill-, Raclette- oder Fondueabend etc.
7.1 Verrechnung bei Absagen oder Nichterscheinen
Bei Absagen am Tag des Angebots oder Nichterscheinen ohne schriftliche Absage werden 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Zusätzlich ist das Hotel Seebodenalp berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 15.- pro Rechnung zu verlangen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so werden dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Küssnacht SZ (Schweiz). Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
Küssnacht, 31. Oktober 2025